Versorgung - Altenzentrum und Seniorenwohnanlage St. Kilian Letmathe

Information zur ärztlichen, fach- und zahnärztlichen Versorgung und Arzneimittelversorgung

 

Die Vollstationären Pflegeeinrichtungen sind seit dem 01.Januar 2014 verpflichtet, die Landesverbände der Pflegekassen unmittelbar nach einer Regelprüfung darüber zu informieren, wie die

  • ärztliche
  • fachärztliche
  • zahnärztliche
  • Arzneimittel-

Versorgung in den Einrichtungen geregelt ist. Sie sollen insbesondere hinweisen auf:

  1. den Abschluss und den Inhalt von Kooperationsverträgen oder die Einbindung der Einrichtung in Ärztenetze sowie
  2. den Abschluss von Vereinbarungen mit Apotheken.

Wesentliche Änderungen hinsichtlich der ärztlichen, fachärztlichen und zahnärztlichen Versorgung sowie der Arzneimittelversorgung sind den Landesverbänden der Pflegekassen innerhalb von vier Wochen zu melden.

Begründung:

Die Regelung zielt darauf ab, den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen - im Sinne des Verbraucherschutzes, eine breite Information über wesentliche Aspekte aus den Regelungsbereichen der ärztlichen, fachärztlichen und zahnärztlichen Versorgung sowie der Arzneimittelversorgung zu geben und darüber zu informieren, mit welcher Häufigkeit ärztliche, fachärztliche und zahnärztliche Visiten stattfinden, wie häufig berufsübergreifende Fallbesprechungen durchgeführt werden und wie die ärztliche Rufbereitschaft und Versorgung, insbesondere nach Ende der hausärztlichen Sprechstunde, an Wochenenden und Feiertagen gestaltet ist.

1. Wird im Vertrag mit dem Kunden auf das Recht der freien Arztwahl hingewiesen?

Ja, bei Einzug wird darauf hingewiesen:

  • Im Heimvertrag
  • In der Hausbroschüre
  • Bei der Beratung (Verwaltung und entsprechender Wohnbereich)

2. Bestehen schriftliche Regelungen zu Kooperationen mit Ärzten?

  • Ja, mit dem Palliativmedizinischen Konsiliardienstes (PKD) Märkischer Kreis begleitet uns 24h/7Tage ein Ärzteteam.

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Tel.: 02373 1751200

  • Ja, seit dem 01.02.2017 mit Zahnarzt Carsten Rademacher, Verbesserung der zahnmedizinischen Betreuung von Pflegebedürftigen der Einrichtung.
  • Seit dem 18.07.2018 mit Herrn Dr.med. (Syr.) Fahim Bunduki, Facharzt für Urologie.
  • Ab den 01.03.2019 mit Dr. med. Heinz Peter Breuer, Arzt für Neurologie und -Psychiatrie, Sicherstellung der koordinierten, strukturierten fachärztlichen Versorgung von Pflegebedürftigen in der Einrichtung.
  • Kooperationen mit Hausärzten

3. Besteht eine Einbindung in ein kommunales Ärztenetz?

  • Nur mit dem PKD, ansonsten besteht kein Ärztenetz.

4. Kommen Haus-, Zahn- und Fachärzte zu Visiten in die Einrichtungen?

  • Ja, in regelmäßigen Abständen und auf Nachfrage kommen die Ärzte und Fachärzte in die Einrichtung zur Visite.
  • Jeder Arztkontakt, ob Telefonisch, per Fax oder E-Mail, als Praxis- oder Hausbesuch wird in der Bewohnerakte dokumentiert

5. Bestehen mobile, ärztliche Versorgungsangebote?

  • Nein, dieses Angebot besteht nicht.

6. Wie sieht die notärztliche Versorgung aus?

  • Die notärztliche Versorgung geht über die Notrufzentrale NRW d.h.
  • mittwochs ab 13.00 Uhr
  • freitags ab 13.00 Uhr
  • Samstage und Sonntage
  • Feiertage

7. Bestehen Regelungen zu medizinischen Notfallsituationen?

  • Es gibt auf jedem Wohnbereich einen Ordner, in dem Verfahrensanweisungen zu medizinischen Notfallsituation beschrieben sind. Ordner: Schriftliche Regelungen im Notfall
  • Regemäßige Schulung aller Mitarbeiter der Pflege und Betreuung in erste Hilfe Maßnahmen

8. Wie ist die ärztliche Rufbereitschaft und Versorgung, insbesondere nach 22.00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen gestaltet?

  • Der Notdiensthabende Arzt hat Bereitschaftsdienst ab 22.00 Uhr bis morgens um 07.30 Uhr. Der Notdiensthabende Arzt ist im Elisabeth-Krankenhaus in Iserlohn und zwei weitere notdiensthabende Ärzte sind mobil unterwegs und fahren zu den Patienten, die selbst immobil sind.

9. Steht den Ärzten ein Behandlungsraum in der Einrichtung zur Verfügung?

  • In der Einrichtung gibt es keinen Behandlungsraum. Die Untersuchungen der Bewohner werden vom Arzt im Zimmer des Bewohners durchgeführt

10. Werden Nutzer zu den Ärzten begleitet, wenn Angehörige oder Betreuer nicht zur Verfügung stehen?

  • Die Begleitung zum Arzt gehört nicht zu den Regelleistungen des Rahmenvertrages nach § 75 SGB XI
  • Jedoch bleibt und gehört die Organisation eines ärztlichen bzw. fachärztlichen Termins zu den Aufgaben der Einrichtung.
  • Unsere Einrichtung kann nur dann eine Begleitung anbieten, wenn Bufdis, FSJler oder Praktikanten im Einsatz sind.

11. Bestehen Kontakte zu einem oder mehreren Krankenhäusern in der Umgebung?

  • Der einweisende Arzt entscheidet, in welches Krankenhaus übergeleitet wird. Die Überleitung der Bewohner in ein Krankenhaus und zurück in die Einrichtung erfolgt durch die Pflegefachkraft hier in der Einrichtung und dem Entlassmanagement des jeweiligen Krankenhauses.
  • Das Altenzentrum St. Kilian hat sich dem geriatrischen Netzwerk Bethanien angeschlossen.

12. Bestehen Regelungen zur Mitwirkung bei ärztlicher Diagnostik und Therapie?

  • Die Pflegefachkräfte unterstützen die Ziele ärztlicher Behandlung durch pflegerische Maßnahmen. Sie führen ärztlich veranlasste und verordnete Maßnahmen der medizinischen Behandlungspflege durch.

13. Besteht eine schriftliche Vereinbarung mit einer oder mehreren Apotheken?

  • Unsere Einrichtung hat einen Kooperationsvertrag mit der Kant-Apotheke, deren Standort in unmittelbarer Nähe zur Einrichtung ist.

14. Bestehen Regelungen zum Umgang mit Medikamenten (Beschaffung, Lagerung, Richten, Verabreichung, Entsorgung)?

  • Die leitende Mitarbeiterin der Kant-Apotheke überprüft zwei Mal jährlich die Medikamentenschränke und erstellt darüber ein Protokoll.
  • Es gibt ein Medikamenten-Standard in dem die Regelungen beschrieben sind.

15. Werden die Medikamente verblistert?

  • In unserer Einrichtung nicht, die Pflegefachkräfte stellen selbst die Medikamente im Zwei-Tage-Rhythmus.

16. Werden regelmäßig Schulungen für die Pflegefachkräfte zum Umgang mit Medikamenten angeboten?

  • Die leitende Mitarbeiterin der Kant-Apotheke schult unsere Pflegefachkräfte einmal im Jahr in Arzneimittellehre.

17. Bestehen Kooperationsvereinbarungen mit Therapeuten?

  • Nein, in unserer Einrichtung besteht freie Auswahl der externen Therapeuten.

18. Werden die bestehenden Regelungen regelmäßig von der leitendenden Pflegefachkraft auf ihre Notwendigkeit und Aktualität überprüft?

  • Evaluation der bestehenden Regelungen und Kooperationen im jährlichen Intervall.